Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

für die MERKUR SPIEL-ARENA in Düsseldorf

 

Die MERKUR SPIEL-ARENA steht im Eigentum der städtischen D.LIVE GmbH & Co. KG und wird von dieser auf der Grundlage eines Mietvertrages an den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. („Fortuna Düsseldorf“) auf nicht-exklusiver Basis zu marktkonformen Bedingungen vermietet. Daneben steht die MERKUR SPIEL-ARENA der Nutzung als Sportinfrastruktur durch Dritte zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offen. Die Nutzungsmöglichkeiten betragen mindestens 20 % der verfügbaren Nutzungszeiten.

Bei der Zulassung Dritter zur Nutzung ist zu berücksichtigen, dass Fortuna Düsseldorf Verpflichtungen aus dem Spielbetrieb u.a. der 1. und 2. Bundesliga unterliegt, wie diese von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH festgesetzt werden. Bei der Nutzung durch Dritte ist zu berücksichtigen, dass Fortuna Düsseldorf solchen Verpflichtungen nachkommen kann. So ist eine Nutzung an Spieltagen sowie am Vor-/Folgetag durch Dritte grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Einschränkungen gelten im Falle der Teilnahme an nationalen und internationalen Pokalwettbewerben bzw. anderen Spielklassen entsprechend. Im Übrigen wird Zugang allen potentiellen Nutzern (z.B. Breitensport) auf Grundlage dieser Entgeltordnung nach nicht-diskriminierenden und transparenten Grundsätzen im Rahmen der ordnungs- und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen gewährt. Nutzungsanträge sind schriftlich an die D.LIVE GmbH & Co. KG zu richten.

Alle Nutzer haben die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Diese wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt und ist auf der Internetpräsenz der D.LIVE GmbH & Co. KG abrufbar.

 

Nutzungsgegenstand (Kapazität)

Nutzungseinheit / Dauer

Nutzungsentgelt

Ganzes Stadion (Zuschauerbereiche, Tribünenplätze, Parkfläche P7 und Rasenflächen,

ca. 52.000 Plätze)

ganztägig

450.000,00 €

 

Diese Entgeltordnung tritt in Kraft zum 01.01.2024 und wird öffentlich bekannt gemacht. Änderungen für die Zukunft bleiben vorbehalten. Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich. Sofern im Einzelfall nicht mit einer Vollauslastung der Stadionkapazität zu rechnen ist und/oder die Veranstaltung keinen primär kommerziellen Charakter aufweist, können abweichende Konditionen vereinbart werden, die dem Wesen der Einzelveranstaltung Rechnung tragen und dem Prinzip des transparenten und diskriminierungsfreien Zugangs entsprechen.

Die Preise verstehen sich zzgl. Nebenkosten und soweit fällig exkl. Umsatzsteuer. Der Nutzer hat die jeweils genutzten Flächen nach Nutzung in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat, dies gilt insbesondere für die Rasenflächen. Die ortskundigen Reinigungs- und Sicherheitsdienste sind hierzu verpflichtend hinzu zu buchen, die Kosten trägt der Nutzer. Sämtliche Nutzungsgegenstände werden nicht werblich neutralisiert überlassen. Etwaige Neutralisierungskosten sind vom Nutzer zu tragen. Bei Nutzung des gesamten Stadions sind jeweils ein Auf- und Abbautag im Preis enthalten, jeder weitere Tag ist nach Bedarf zu vergüten. Sollte durch die Überlassung einzelner Nutzungsgegenstände die Nutzung benachbarter/weiterer Bereiche beeinträchtigt sein, ist der Preis aller betroffenen Nutzungsgegenstände zu entrichten.

Etwaige Bewirtungsleistungen können durch die D.LIVE GmbH & Co. KG nicht erbracht werden. Ansprechpartner ist die Aramark Restaurations GmbH. Drittanbieter können nach Absprache Dienstleistungen erbringen.